Zur Zeit ist die Vermietung zu
touristischen Zwecken bis 07.03.2021untersagt.
Wir vermieten bis dahin nur, wenn der Reisende die Übernachtung zu ausschließlich beruflichen (HomeOffice, Geschäftsreisende, Handwerker, Monteure), medizinischen oder zwingenden sozial-ethischen Zwecken bestätigt.
Verkündet am 22. Januar 2021, in Kraft ab 25. Januar 2021
§ 17 Beherbergungsbetriebe
Für Hotels und andere Beherbergungsbetriebe gelten folgende zusätzliche Anforderungen:
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Die Betreiberin oder der Betreiber erstellt nach Maßgabe von § 4 Absatz 1 ein Hygienekonzept;
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die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher werden nach Maßgabe von § 4 Absatz 2 erhoben;
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eine Beherbergung erfolgt nur, wenn der Gast zuvor schriftlich bestätigt, dass die Übernachtung ausschließlich zu beruflichen, medizinischen oder zwingenden sozial-ethischen Zwecken erfolgt.